XRechnung & ZUGFeRD

Schon heute bestens vorbereitet auf die kommende Pflicht zur elektronischen Rechnung.
BUILDUP erstellt Ihre HOAI-Honorarrechnungen direkt aus der Abrechnung heraus als XRechnung und ZUGFeRD – im jeweils aktuellen Format, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.



Die E-Rechnungspflicht kommt – BUILDUP ist bereits so weit

Mit dem Wachstumschancengesetz führt Deutschland die elektronische Rechnung im B2B-Bereich verbindlich ein. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen strukturierte E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 wird die Ausstellung von E-Rechnungen für größere Unternehmen verpflichtend, ab 2028 dann für alle. Wer HOAI-Honorare abrechnet, sollte also jetzt sicherstellen, dass die eigene Software mitzieht.

2025
Empfangspflichtbereits in Kraft
2027
Ausstellungspflichtgroße Unternehmen – in wenigen Monaten
2028
Ausstellungspflichtfür alle Unternehmen

Die gute Nachricht: Mit BUILDUP müssen Sie dafür nichts ändern. BUILDUP erstellt Ihre HOAI-Honorarrechnungen schon heute direkt aus der Abrechnung heraus als XRechnung und als ZUGFeRD-Rechnung – jeweils im aktuellen gültigen Format. Sie rechnen wie gewohnt in BUILDUP ab, das passende E-Rechnungsformat entsteht automatisch mit.

XRechnung und ZUGFeRD im Vergleich

XRechnung ist ein rein strukturiertes XML-Format ohne eigene lesbare Darstellung. Damit auch bei der Rechnungsprüfung nichts verloren geht, erzeugt BUILDUP zu jeder XRechnung automatisch die zugehörige Rechnung im PDF-Format und bettet sie in die XML-Datei ein – jede XRechnung aus BUILDUP ist damit zugleich lesbar. Zusätzliche Dateien, etwa Stundenzettel, lassen sich ebenfalls anhängen.

ZUGFeRD geht den umgekehrten Weg: Die Rechnung bleibt ein normales, lesbares PDF, in das die strukturierten Rechnungsdaten eingebettet werden. Für viele Auftraggeber im Bau- und Planungsumfeld ist das der gewohntere Weg – BUILDUP unterstützt beide Formate, sodass Sie sich nach dem jeweiligen Empfänger richten können.

Bereits Pflicht: XRechnung im öffentlichen Sektor

Gemäß der EU-Richtlinie 2014/55/EU sind seit dem 27. November 2020 alle Lieferanten und Dienstleister des Bundes dazu verpflichtet, Rechnungen in elektronischer Form einzureichen. Mehrere Bundesländer sind seither gefolgt, etwa Baden-Württemberg und das Saarland zum 1. Januar 2022. Die Regelungen der einzelnen Bundesländer unterscheiden sich im Detail und ändern sich laufend – eine aktuelle Übersicht mit den zuständigen Stellen aller 16 Bundesländer führt der Bund zentral auf seinem E-Rechnungsportal:

E-Rechnung in den Bundesländern – Übersicht auf e-rechnung-bund.de →



Zentrale: 0 62 52 - 67 19-0 Hotline: 0 62 52 - 50 92
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