AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen



§1

Vertragsinhalt

 
  1. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BauerSoftware. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn BauerSoftware ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Vertragsergänzungen und -änderungen bedürfen der Schriftform.
  3. Darstellungen in Testprogrammen, Produkt- und Projektbeschreibungen sind keine Eigenschaftszusicherungen. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung von BauerSoftware.

§2

Urheberrechte und Rechtseinräumung

 
  1. Die von BauerSoftware gelieferte Software (Programm und Handbuch) ist urheberschutzfähig. Alle Rechte an der Software stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich BauerSoftware und/oder Dritten zu.
  2. Der Anwender erhält die nicht ausschließlichen Befugnisse, die er zur Nutzung der Software zum vertraglich vorgesehenen Zweck benötigt und wie sie in dem jeweiligen Vertrag vereinbart sind.
  3. Jede Nutzung der Software über den Umfang gemäß Abs. 2 hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von BauerSoftware.
  4. Zur Herstellung der Interoperabilität der Software darf der Anwender das Programm nur dann dekompilieren, wenn er zuvor schriftlich bei BauerSoftware die von ihm benötigten Informationen und Unterlagen angefordert hat und BauerSoftware diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist dem Anwender zur Verfügung gestellt hat. BauerSoftware ist berechtigt, für die zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen eine angemessene Vergütung zu verlangen. Liefert BauerSoftware die angeforderten Informationen und Unterlagen nicht, so ist der Anwender nur dann berechtigt, Dritte mit der Herstellung der Interoperabilität zu beauftragen, wenn er zuvor BauerSoftware eine schriftliche Erklärung des Dritten übersandt hat, in der sich der Dritte verpflichtet, die Urheberrechte von BauerSoftware zu respektieren.
  5. Der Anwender ist nicht berechtigt, den durch den Dongle eingerichteten Kopierschutz zu umgehen.
  6. Der Anwender hat mangels gesonderter Vereinbarung im jeweiligen Vertrag keinen Anspruch auf Herausgabe der Programmquellen und der Entwicklungsdokumentation.
  7. Der Anwender wird Copyright-Vermerke von BauerSoftware oder Dritter nicht beseitigen. Er verpflichtet sich, Kopien des Computerprogramms mit dem Copyright-Vermerk des Originaldatenträgers zu versehen.
  8. Der Anwender wird seine Mitarbeiter und andere Personen oder Unternehmen, die die Software nutzen oder zu ihr Zugang haben, schriftlich verpflichten, die Software nicht entgegen den Bestimmungen dieses Vertrages zu nutzen, zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu dekompilieren, rückzuerschließen oder zu verändern.
  9. Der Anwender darf die Software nur unter völliger Aufgabe der eigenen Nutzung und Rechtsposition weitergeben und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von BauerSoftware. BauerSoftware wird die Zustimmung erteilen, wenn der Anwender vor der Weitergabe schriftlich versichert, dass er die Nutzung der Software endgültig einstellt und keine Kopie zurückbehält und wenn sich der Dritte schriftlich zur Einhaltung der vertraglichen Nutzungs- und Weitergaberegeln verpflichtet. Der Anwender überlässt dem Dritten die Original-Datenträger, Handbücher und den Dongle. Die Vermietung ist untersagt.
  10. Mit der Installation neuer Programmstände entfällt die Nutzungsbefugnis für den vorherigen Programmstand.

§3

Liefer- und Leistungsfristen

 
  1. Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem BauerSoftware durch Arbeitskämpfe, höhere Gewalt, Nichtbelieferung durch Zulieferer oder sonstige unvorhergesehene und unkontrollierbare Ereignisse unverschuldet daran gehindert ist, Lieferungen zu erbringen. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem BauerSoftware auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Anwenders wartet. Wenn der Vertrag aus den oben genannten Gründen nicht erfüllt werden kann, wird BauerSoftware von der Verpflichtung zur Leistung frei. BauerSoftware wird den Anwender in diesem Fall unverzüglich benachrichtigen.
  2. Gerät BauerSoftware mit einer Lieferung in Verzug, so kann der Anwender Nachfristen wirksam nur schriftlich setzen; Nachfristen müssen mindestens 10 Arbeitstage betragen.

§4

Zahlung, Abtretung, Aufrechnung

 
  1. Die Vergütung von BauerSoftware wird mangels sonstiger Vereinbarungen mit Ablieferung oder Erbringung der Leistung ohne Abzug fällig. Zur Vergütung kommt die Umsatzsteuer stets hinzu.
  2. Der Anwender darf nur mit unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderung aufrechnen. Er darf Forderungen gegen BauerSoftware nur mit vorheriger Zustimmung von BauerSoftware an Dritte abtreten.

§5

Mitwirkungspflichten des Anwenders

 
  1. Der Anwender unterstützt BauerSoftware bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen und erteilt rechtzeitig alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen. Der Anwender unterstützt BauerSoftware, indem er z. B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hardware, Betriebssysteme, andere Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen kostenfrei zur Verfügung stellt.
  2. Bei der Feststellung, Eingrenzung und Meldung von Fehlern und sonstigen Mängeln hat der Anwender die zum Programm gehörende Anwenderdokumentation und gegebenenfalls Hinweise der BauerSoftware zu beachten. Der Anwender wird im Rahmen des Zumutbaren die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung und Dokumentation der Fehler oder sonstiger Mängel treffen. Hierzu gehört auch die Anfertigung eines Mängelberichts, von Systemprotokollen und Speicherauszügen, die Bereitstellung der betroffenen Eingabe- und Ausgabedaten von Zwischen- und Testergebnissen und anderen zur Veranschaulichung der Fehler oder sonstiger Mängel geeigneter Unterlagen.
  3. Der Anwender trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Vertragsgegenstände ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten, z. B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse. Hierzu gehören insbesondere die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung und Dokumentation von Störungen oder Mängeln, das Anfertigen eines Mängelberichts, eines Systemprotokolls und Speicherauszügen, die Bereitstellung der betroffenen Eingabe- und Ausgabedaten von Zwischen- und Testergebnissen und anderen zur Veranschaulichung der Fehler oder sonstiger Mängel geeigneter Unterlagen. Vor Beginn von Software-Betreuungsleistungen, die den Eingriff in das EDV-System bedingen, stellt der Anwender sicher, dass die aktuellen Daten aus Datenbeständen in maschinenlesbarer Form mit vertretbarem Aufwand jederzeit reproduzierbar sind.
  4. Der Anwender gestattet den Mitarbeitern der BauerSoftware den Zugang zu dem Computersystem, auf dem die Software installiert ist. Er hält die für die Durchführung von Pflegearbeiten notwendigen technischen Einrichtungen, wie Stromversorgung, Telefonverbindung und Datenübertragungsleitung funktionsbereit und stellt diese im angemessenen Umfang BauerSoftware kostenlos zur Verfügung.
  5. Der Anwender wird vor dem Einsatz neuer Systemsoftware (z. B. Datenbank, Betriebssystem) die schriftliche Unbedenklichkeitserklärung der BauerSoftware darüber einholen, dass die nach diesem Vertrag zu pflegende Software auch mit der geänderten Systemumgebung funktionsfähig ist.
  6. Der Anwender wird alle Lieferungen von BauerSoftware entsprechend §§377, 378 HGB untersuchen und erkannte oder erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich rügen. Ein Verstoß gegen die Untersuchungs- und Rügepflicht befreit BauerSoftware von ihren Leistungspflichten.
  7. Verletzt der Anwender seine Mitwirkungspflichten, so wird BauerSoftware von ihrer Leistungspflicht frei. Erbringt BauerSoftware dennoch Leistungen, so hat der Anwender den entsprechenden Aufwand gemäß der gültigen Preisliste zu bezahlen.
  8. Dem Anwender ist bekannt, dass die Erbringung von Leistungen durch BauerSoftware gegebenenfalls zu vorübergehenden Störungen des Betriebsablaufes führen kann.

§6

Eigentumsvorbehalt

 
  1. BauerSoftware behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zum vollständigen Ausgleich aller bestehenden und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Anwender vor.
  2. BauerSoftware wird Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben, wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehenden Sicherungen die zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigen.

§7

Widerruf von Nutzungsrechten

 
  1. Dem Anwender ist bereits vor der vollständigen Zahlung zur Nutzung der Software gemäß den vertraglichen Bestimmungen berechtigt.
  2. BauerSoftware kann die Nutzungsbefugnis aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Anwender in Zahlungsverzug gerät, die ihm eingeräumten Nutzungsbefugnisse überschreitet oder gegen die Geheimhaltungspflicht gemäß §8 verstößt und diese Vertragsverstöße nicht auf schriftliche Abmahnung/Zahlungsaufforderung beseitigt.
  3. Bei Widerruf der Nutzungsbefugnis hat der Anwender die Originalsoftware und alle bei ihm vorhandenen Kopien herauszugeben und gespeicherte Programme zu löschen. Er wird gegenüber BauerSoftware die Herausgabe und die Löschung schriftlich versichern.

§8

Geheimhaltung

 
  1. Alle Rechte, insbesondere Urheberrechte an der Software und allen Gegenständen und Informationen, die der Anwender im Rahmen des Vertragsverhältnisses von BauerSoftware erhält, stehen ausschließlich BauerSoftware zu.
  2. Die Vertragspartner werden die Gegenstände gemäß Abs. 1 gegen missbräuchliche Nutzung sichern. Sollten unberechtigte Dritte in den Besitz der Gegenstände oder des in ihnen enthaltenen Know-hows gelangen, so werden die Vertragspartner einander jede zumutbare Unterstützung gewähren, um festzustellen, auf welchem Wege diese Kenntnisse erlangt wurden. Die Sicherung der Programme gegen missbräuchliche Nutzung realisieren die Vertragspartner dadurch, dass sie die Programme sorgfältig aufbewahren und die geschützten Gegenstände und Informationen Dritten nicht außerhalb der Regeln des Vertrages zugänglich machen.

§9

Rechte Dritter

 
  1. BauerSoftware leistet Gewähr dafür, dass der Übertragung von Rechten entsprechend den eingegangenen Verträgen keine Rechte Dritter entgegenstehen. Falls Dritte entgegenstehende Rechte behaupten, wird der Anwender BauerSoftware unverzüglich schriftlich und umfassend informieren. BauerSoftware wird ihn bei der Abwehr solcher Ansprüche unterstützen und kann auch die Auseinandersetzung unmittelbar mit dem Dritten führen. BauerSoftware kann die streitigen Vertragsgegenstände und Leistungen durch andere Gegenstände und Leistungen ersetzen.

§10

Vertragsdauer und Kündigung

 
  1. Der Vertrag kann ohne Einhaltung einer Frist oder mit angemessener Frist aus wichtigem Grund gekündigt werden, soweit ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere darin, dass der Anwender die ihm von BauerSoftware eingeräumten Nutzungsrechte überschreitet, mit Zahlungen um mehr als zwei Monate in Verzug gerät, es vor einer Kündigung aus wichtigem Grund unterlässt, schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen oder ein Konkurs-, Vergleichs- oder sonstiges Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Vertragspartners eröffnet wird.
  2. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

§11

Gewährleistung

 
  1. BauerSoftware leistet sechs Monate Gewähr, dass die überlassene Software bei vertragsgemäßer Nutzung die vereinbarten Funktionen erfüllt. BauerSoftware ist berechtigt, Lieferungen nachzubessern. Die Nachbesserung erfolgt nach Wahl von BauerSoftware durch Überlassen eines neuen Programmstandes oder dadurch, dass BauerSoftware Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Fehlers zu vermeiden. Nicht in jedem Fall ist durch Nachbesserung eine völlige Beseitigung von Softwarefehlern möglich. Ein neuer Programmstand ist vom Anwender auch dann zu übernehmen, wenn dies für ihn mit einem zumutbaren Anpassungsaufwand verbunden ist.
  2. Schlägt die Nachbesserung, gegebenenfalls nach mehreren Versuchen, endgültig fehl, so hat der Anwender das Recht, die Vergütung angemessen herabzusetzen (Minderung) oder den Vertrag rückgängig zu machen (Wandelung). Bei Dauerschuldverhältnissen steht dem Anwender statt der Wandelung ein Recht zur Kündigung zu.
  3. Andere Gewährleistungsrechte, wie Aufwendungsersatz für Mängelbeseitigung durch Dritte, Neulieferung, Vertragskosten sind ausgeschlossen.
  4. Die Gewährleistung beginnt bei Softwareüberlassungsverträgen 14 Tage nach Übergabe der Software. Meldet der Anwender innerhalb des Zeitraums keine Fehler, so ist die Software zu diesem Zeitpunkt abgeliefert. Auftretende Fehler sind entsprechend §§377, 378 HGB unverzüglich BauerSoftware schriftlich mitzuteilen.
  5. Der Anwender trifft im Rahmen des Zumutbaren die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation von Fehlern. Er überlässt BauerSoftware im Gewährleistungsfall alle verfügbaren Informationen und unterstützt BauerSoftware bei der Mangelbeseitigung.
  6. Störungen oder Fehler, die von der Systemumgebung (z. B. Betriebssysteme, andere Software, Hardware) verursacht oder mit verursacht sein können, können BauerSoftware solange nicht angelastet werden, als solche die Leistung dieses Vertrages nicht betreffende Störungen nicht ausgeräumt oder ausgeschlossen sind. Dies gilt auch, wenn der Anwender die in der Produktbeschreibung festgelegten Mindestvoraussetzungen an Betriebssysteme und Hardware nicht einhält. Wird BauerSoftware dennoch tätig, so stellt sie dem Anwender den entstandenen Aufwand gemäß der jeweils geltenden Preisliste in Rechnung.
  7. Jede Gewährleistung setzt voraus, dass der Anwender die Software nicht verändert oder entgegen den vertraglichen Vorgaben nutzt oder genutzt hat und die Mitarbeiter des Anwenders im Umgang mit der Software geschult sind, es sei denn, der Anwender beweist, dass der Mangel hiervon unabhängig ist.

§12

Haftung

 
  1. BauerSoftware leistet Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Rechtsmängel, Verschulden bei Vertragsabschluß, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) in folgendem Umfang:
    • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet BauerSoftware unbeschränkt;
    • beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft haftet BauerSoftware in Höhe des bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schadens, soweit dieser durch die fehlende Eigenschaft verursacht worden ist;
    • ansonsten, insbesondere bei sonstiger Fahrlässigkeit, Verzug, Unmöglichkeit, haftet BauerSoftware auf Ersatz des bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schadens, begrenzt auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.
    • Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
    • BauerSoftware haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, wenn der Anwender sichergestellt hat, dass die Daten aus in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.
    • Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen.

§13

Schlussvorschriften

 
  1. Vertragsergänzungen und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Schriftformvoraussetzungen sind Wirksamkeitsvoraussetzungen.
  2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von BauerSoftware, wenn der Anwender Kaufmann oder einem Kaufmann gleichgestellt ist. BauerSoftware ist auch berechtigt, einen Rechtsstreit am Sitz des Anwenders anhängig zu machen.


Stand: 14.09.2020

Zentrale: 0 62 52 - 67 19-0 Hotline: 0 62 52 - 50 92
Schreiben Sie uns eine
Nachricht
Besuchen Sie unseren YouTube Kanal
Ihr Kontakt zu uns