Software-Überlassung
Bedingungen zur Software-Überlassung
Softwareüberlassungs-Bedingungen
§1 Vertragsgegenstand
- Der Anwender erhält die Software bestehend aus dem ablauffähigen Programm per Download über unser Kundenportal zur Verfügung gestellt.
- Die nach diesem Vertrag überlassenen Programm-Module, einschließlich der Zugangsdaten zum Kundenportal sowie etwaiger Zusatzprogramme und sonstiger Gegenstände sind im Lieferschein einzeln aufgeführt.
- Dem Anwender ist bekannt, dass der Einsatz der Software Mindestvoraussetzungen an die Hardware stellt, die im Lieferschein aufgeführt sind.
- Der Anwender hat die Funktionalität der Software vor Abschluss des Vertrages überprüft und sich davon überzeugt, dass sie seinen Anforderungen entspricht. Auf Wunsch ist die BauerSoftware GmbH bereit, die Software auf dem Computersystem des Anwenders zu installieren und Schulungsmaßnahmen durchzuführen. Diese Leistungen sind in einem gesonderten Vertrag zu vereinbaren.
§2 Urheberrecht und Rechtseinräumung
- Die ausschließlichen vermögensrechtlichen Befugnisse (Nutzungsrechte) an der überlassenen Software stehen BauerSoftware GmbH oder Dritten zu.
- Der Anwender ist aufgrund dieses Vertrages berechtigt, die Software von BauerSoftware GmbH für eigene Zwecke dauernd zu nutzen. Dies schließt das Recht des Anwenders ein, das Programm zu vervielfältigen, soweit dies zum Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Computerprogramms erforderlich ist.
- Der Anwender ist berechtigt, das Programm auf einem Rechner (Einzelplatz-Lizenz) oder in einem PC-Netzwerk (Netzwerk-Lizenz) zu nutzen. Im Lieferschein ist angegeben, wie viele Arbeitsplätze (Lizenzen) innerhalb eines PC-Netzes höchstens auf das Programm zugreifen dürfen
- Für Dritt-Software, die über BauerSoftware GmbH vertrieben wird, gelten die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Software-Herstellers.
- Der Anwender erhält die nicht ausschließlichen Befugnisse, die er zur Nutzung der Software zum vertraglich vorgesehenen Zweck benötigt und wie sie in dem jeweiligen Vertrag vereinbart sind. Jede Nutzung der Software über diesen Umfang hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der BauerSoftware GmbH
§3 Vergütung
- Die Vergütung für die Software ist im Vertrag vereinbart.
- Zu der Vergütung kommt die im Leistungszeitpunkt gesetzliche geschuldete Umsatzsteuer hinzu.
- Die Vergütung ist sofort nach der Installation bzw. Erhalt der Software fällig.
§4 Sonstige Vereinbarungen
- Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so verpflichten sich die Vertragspartner eine solche Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlich Gewollten in rechtswirksamer Weise möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke
- Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BauerSoftware GmbH
Stand: 14.09.2020