Software-Service
Bedingungen zum Software-Service-Vertrag
§1 Vertragsgegenstand
BauerSoftware GmbH übernimmt die Pflege der im Software-Service-Schein genannten Programme.
§2 Leistungsumfang
- BauerSoftware GmbH unterstützt den Anwender bei der Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der im Software-Service-Schein genannten Programme. Hierzu wird BauerSoftware GmbH vermutete oder nachweisliche Programmfehler, die vom Anwender schriftlich mitgeteilt werden, daraufhin analysieren, ob die Störung auf einem Hard- oder Softwaremangel beruht. Handelt es sich um eine Störung der Software, so erhält der Anwender Informationen zur Störungsbeseitigung oder Hinweise, wie die Störung umgangen werden kann.
- BauerSoftware GmbH berät den Anwender in Fragen, die sich für ihn bei der Softwarenutzung ergeben.
- BauerSoftware GmbH unterhält während der üblichen Geschäftszeiten eine Hotline, an die der Anwender Fragen bei auftretenden Fehlern und im Hinblick auf die Softwarenutzung übermitteln kann.
- BauerSoftware GmbH wird Leistungen nach diesem Vertrag nur erbringen, wenn der Anwender das jeweils neueste Software-Release nutzt, es sei denn, die Installation des neuesten Releases ist für den Anwender nicht zumutbar.
§3 Vergütung
- BauerSoftware GmbH erhält für die Leistungen nach diesem Vertrag eine jährliche Vergütung in der Höhe, wie sie im Software-Service-Schein vereinbart ist. Die Vergütung ist jeweils zum Beginn des Software-Service-Jahres zu bezahlen. Müssen die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen von BauerSoftware GmbH vor Ort beim Anwender durchgeführt werden, so hat der Anwender den Aufwand entsprechend der jeweils geltenden Preisliste von BauerSoftware GmbH zu vergüten
- Erbringt BauerSoftware GmbH Leistungen, die nicht nach diesem Vertrag geschuldet sind, so ist BauerSoftware GmbH berechtigt, den tatsächlich entstandenen Aufwand unter Zugrundelegung der jeweils aktuellen Preisliste in Rechnung zu stellen.
- Die vereinbarte Vergütung ist ohne Abzug wie folgt fällig: jährlich im Voraus, zahlbar sofort nach Rechnungseingang.
- Zusätzlich erworbene Lizenzen und Programme werden automatisch Bestandteil des bestehenden Software-Service-Vertrages.
§4 Systemverantwortlicher
Der Anwender hat im Software-Service-Schein einen Systemverantwortlichen benannt. Ein Wechsel in der Person des Systemverantwortlichen ist BauerSoftware GmbH schriftlich mitzuteilen.
§5 Mitwirkungspflichten des Anwenders
Die Mitwirkungspflichten des Anwenders sind in § 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BauerSoftware GmbH geregelt.
§6 Vertragsdauer
- Der Vertrag beginnt an dem im Softwarepflege-Schein genannten Datum.
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Jeder Vertragspartner kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Software-Service-Jahres, erstmals 12 Monate nach Vertragsbeginn, kündigen.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten
§7 Sonstige Vereinbarungen
- Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform
- Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so verpflichten sich die Vertragspartner eine solche Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlich Gewollten in rechtswirksamer Weise möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke
- Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BauerSoftware GmbH.
Stand: 14.09.2020